Selbständige / Freiberufler


Krankenversicherung:

Als Selbständiger oder Freiberufler unterliegt man in der Regel nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse. Somit hat man meist die Möglichkeit, sich auch für eine private Krankenversicherung zu entscheiden.

Grundsätzlich besteht in Deutschland seit 2009 eine Krankenversicherungspflicht.

Die Wahl der Krankenversicherung hängt von mehreren Faktoren ab:

  • • Einkommen
  • • Familiensituation
  • • Gesundheitszustand
  • • Alter
  • • Vorversicherung
  • • Zukunftsplanung
  • • Gewünschte Leistungen
Daher ist eine persönliche Beratung von einem unabhängigen Berater zu empfehlen.

Wer sich für die gesetzliche Krankenkasse entscheidet, hat zudem die Möglichkeit, die bestehenden Lücken im System der gesetzlichen Krankenkassen durch private Zusatzversicherungen zu schließen.

Über folgende private Zusatzversicherungen sollte sich jeder gesetzlich Versicherte Gedanken machen:

  • • Stationäre Zusatzversicherung: Wahlarztbehandlung (Chefarzt, Spezialist, Koryphäe), gesonderte Unterbringung im 1- oder 2-Bettzimmer)
  • • Zahnzusatzversicherung: Zahnersatz (Kronen, Implantate, Brücken, etc.) bis zu 90% Erstattung, professionelle Zahnreinigung
  • • Auslandsversicherung: auch außerhalb der EU umfangreicher Versicherungsschutz
  • • Krankentagegeld: keine finanziellen Einbußen bei längerer Arbeitsunfähigkeit

Berufsunfähigkeitsversicherung:

Jede fünfte Frau und jeder dritte Mann wird statistisch gesehen vor dem Rentenalter berufsunfähig.

Wer seinen Beruf in Folge eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr oder lediglich teilweise ausüben kann, gilt als berufsunfähig.

In diesem Fall schützt Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung vor dem finanziellen Ruin!

Tritt der ‚worst case‘ ein, erhält man von staatlicher Seite selbst mit durchschnittlichen Höchstsatz der Erwerbsminderungsrente lediglich 750,00 € monatlich – zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel.

Quelle: MORGEN&MORGEN, Stand April 2013



Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung richten sich nach Höhe der versicherten Rente, dem Beruf, Eintrittsalter und Gesundheitszustand. Darüber hinaus ist das Bedingungswerk der einzelnen Gesellschaft genauestens zu beachten und eine persönliche Beratung unumgänglich.

Dread-Disease-Versicherung:

Als Alternative bzw. als Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es seit einigen Jahren die sogenannte Dread-Disease-Versicherung (Schwere Krankheiten-Versicherung). Hierbei wird keine monatliche Rentenzahlung vereinbart, sondern Einmalzahlungen für schwere Krankheiten.

Die Höhe der Einmalzahlung kann selbst gewählt werden, wobei hier mindestens eine Absicherung in Höhe des 3-fachen Bruttojahreseinkommens empfohlen wird.

Laut der Deutschen Krebshilfe Herzstiftung und Schlaganfallgesellschaft, erkranken jährlich etwa 500.000 Menschen an Krebs, 300.000 an Herzinfarkt und 200.000 an Schlaganfällen.

Die Dread-Disease-Versicherung sollte folgende Krankheiten zwingend absichern:

  • • Krebs
  • • Schlaganfall
  • • Herzinfarkt
  • • Koma
  • • Knochenmarktransplantationen
  • • Verlust der Hör- und Sehfähigkeit
  • • Multiple Sklerose
  • • Sprachverlust

Bei Eintritt einer schweren Erkrankung zahlt die Dread-Disease-Versicherung die vereinbarte Versicherungssumme auf einen Schlag aus, sodass Sie mit diesem Geld Ihre Einkommensausfälle, mögliche medizinischen Zusatzkosten oder beispielsweise die eigenen vier Wände krankheitsgerecht umbauen können. Die erhaltenen Leistungen sind grundsätzlich steuerfrei.

Die Beiträge zur Dread-Disease-Versicherung richten sich nach Höhe der gewählten Versicherungssumme, dem Eintrittsalter/Endalter und Gesundheitszustand.

Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung spielt der Beruf bei der Dread-Disease-Versicherung keinerlei Rolle, sodass diese Art der Vorsorge besonders für körperliche Tätigkeiten sehr lukrativ sein kann.

Darüber hinaus ist das Bedingungswerk der einzelnen Gesellschaft genauestens zu beachten und eine persönliche Beratung unumgänglich.

Altersvorsorge:

Unter Altersvorsorge versteht man alle Aufwendungen, die getroffen werden, um im Alter weiterhin den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Ziel sollte es sein, seinen Lebensstandard im Alter nicht einschränken zu müssen.

Gesetzliche Rentenversicherung:

Die gesetzliche Rentenversicherung basiert auf dem sogenannten Umlageverfahren.

Dies bedeutet, dass die heute aufgewendeten Beiträge für die aktuelle Generation von Rentnern angespart werden. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird die Zahl der Rentner immer größer und die Anzahl der Einzahler geringer. Dies führt zwangsläufig zu niedrigeren Rentenansprüchen und/oder einem späteren Renteneintrittsalter.

Die monatlichen Beiträge werden prozentual (18,7 %) vom Einkommen bemessen und bieten kaum Flexibilität.

Rürup- / Basisrente:

Im Jahr 2005 wurde die Rürup-/Basisrente als Pendant zur gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt. Da Selbständige und Freiberufler die Vorzüge der betrieblichen Altersvorsorge und Riester-Rente nicht bzw. nur teilweise nutzen können, erhalten diese mit der Rürup-/Basisrente ein steuerlich gefördertes Vorsorgeprodukt. Die Beiträge können hierbei komplett selbst bestimmt und gewählt werden – maximal jedoch 20.000,00 € pro Jahr (40.000,00 € bei Verheirateten).

Wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung auch, ist die Auszahlung im Rentenalter nur in Form einer monatlichen Rentenzahlung möglich.

Private Altersvorsorge:

Die private Altersvorsorge wird nicht steuerlich gefördert. Vorteil dieser Form der Altersvorsorge ist, dass bereits in der Ansparphase auf das angesparte Kapital zugegriffen werden kann und im Alter die Möglichkeit zwischen einer monatlichen Rente und/oder einer Kapitalauszahlung besteht.

Immobilien, Aktien, Edelmetalle, etc.:

Auch die eigene Immobilie – ob selbstgenutzt oder vermietet, der eigene Aktienbestand oder Goldvorrat kann als Altersvorsorge berücksichtigt werden.

Letztendlich ist es ratsam, die eigene Altersvorsorge auf mehreren Standbeinen aufzubauen.

„Wer gut streut, rutscht nicht aus!“

Ihre Ansprechpartner:
Stefan Schaumburg & Florian Kramer
Telefon: 02103 - 9 10 33 42
E-Mail: info@schaumburg-kramer.de


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"Ich bin sehr zufrieden über die schnelle Reaktion - Antwort und die Vorschläge für die , von mir gewünschte, Rechtsschutzversicherung , die mir von Herrn Vorgerd zugesendet wurden. So konnte ich in kurzer Zeit zu meinem Antrag kommen, wo der gewünschte Versicherungsrahmen gegeben ist. Wenn die Versicherung dann, wenn ein Schadensfall eintritt, auch noch so schnell reagiert- dann habe ich einen Haupttreffer gelandet."

Privatkunde Marvin A.