
Krankenzusatzversicherung:
Mit einer Krankenzusatzversicherung haben Sie die Möglichkeit, Risiken abzusichern, welche die gesetzlichen Krankenkassen nicht übernehmen.
Zunächst unterscheidet man in der Krankenzusatzversicherung zwischen dem zahnärztlichen, stationären und ambulanten Bereich.
Zahnzusatzversicherung:
In der gesetzlichen Krankenkasse erhält man nur noch sogenannte Festkostenzuschüsse für den Zahnersatz. Wer schon einmal einen Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt ausgehändigt bekommen hat, weiß, dass der Eigenanteil bei Zahnersatz-Maßnahmen sehr hoch ist.
Die derzeit besten Zahnzusatzversicherungen erstatten bis zu 90% des Rechnungsbetrages für Zahnersatz, sodass sich der Eigenanteil auf 10% reduziert.
Die Zahnzusatzversicherung ist eine besondere Form der Krankenzusatzversicherung und deckt Risiken ab, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht versichert sind. Sie kann von gesetzlich Versicherten als Zusatzbaustein bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden und stellt eine Ergänzung zu den Leistungen der Krankenkasse dar. Die gesetzliche Krankenversicherung deckt ausschließlich Anteile der Regelversorgung ab, für Mehrleistungen muss der Patient prinzipiell selbst aufkommen. Die Zahnzusatzversicherung mindert den Eigenanteil der Kosten, die bei einer zahnärztlichen Behandlung entstehen.

Ihre Ansprechpartner:
Stefan Schaumburg &
Florian Kramer
Telefon: 02103 - 9 10 33 42
E-Mail: info@schaumburg-kramer.de