Riesterrente:


Die Riesterrente gehört wie die Rürüp-Rente zu den staatlich geförderten Altersvorsorge-Arten. Aufgrund von Zuschüssen durch den Staat und steuerlichen Vorteilen, macht die Riesterrente grundsätzlich für alle förderberechtigen Personen Sinn.

Zu den förderberechtigten Personen zählen:

  • • Arbeitnehmer
  • • Beamte, Richter und Soldaten
  • • Landwirte
  • • Kindererziehende

Grundsätzlich kann jeder Riester-Sparer eine sogenannte Grundzulage von jährlich 154,- € erhalten. Darüber hinaus gibt es Zulagen für jedes Kind, solange hier ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

  • • Jährliche Zulage für jedes Kind in Höhe von 185,- €
  • • Für geborene Kinder nach dem 01.01.2008 beträgt die jährliche Kinderzulage 300,- €

Junge Leute profitieren zudem beim Abschluss der Riesterrente vor dem 25. Lebensjahr von einem einmaligen „Berufseinsteiger-Bonus“ von 200,- €.

Für den Erhalt der ungekürzten Zulage müssen in der Riesterrente 4 % des rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres abzüglich der dann gewährten Zulagen eingezahlt werden.

Kindererziehende ohne eigenes Einkommen müssen lediglich einen monatlichen Beitrag von 5,- € einzahlen, um sich die kompletten Zulagen zu sichern.

Da die Riester-Rente in der Steuererklärung zu 100% absetzbar ist, kann es hier gerade bei Gut-Verdienern sein, dass die Steuerersparnis höher als die Zulage ist. Durch die sogenannte Günstigerprüfung wird hier automatisch geprüft, welche Form der Förderung für den Sparer günstiger ist.

Maximal kann in der Riester-Rente ein jährlicher Beitrag von 2.100,-€ abzüglich der Zulagen eingezahlt werden.

Die Riester-Rente kann frühestens ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden. Der Sparer hat die Möglichkeit, sich bis zu 30% des Kapitals auszahlen zu lassen und den verbliebenen Teil als monatliche Altersrente zu erhalten. Wird auf die Kapitalauszahlung verzichtet, so erhält der Sparer ausschließlich die monatliche Rente.

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