Arbeitnehmer


Krankenversicherung:

Gesetzlich oder privat? Habe ich die Wahl?

Bei der Wahl der Krankenversicherung als Angestellter spielt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) eine große Rolle. Im Jahr 2017 beträgt die JAEG 57.600,00 € pro Jahr bzw. 4.800,00 € pro Monat.

Erzielt ein Angestellter ein Einkommen unterhalb der oben genannten JAEG, gilt er als versicherungspflichtig und muss sich in einer der 118 gesetzlichen Krankenkassen versichern.

Da die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen staatlich geregelt sind und nur wenige Unterschiede aufweisen, ist ein Blick auf den sogenannten Zusatzbeitrag der einzelnen Kassen sinnvoll. Dieser Zusatzbeitrag, den der Angestellte alleine zu entrichten hat, variiert zwischen 0,4% und 1,9% des Bruttoeinkommens.

Angestellte, die oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen, sind versicherungsfrei und können zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenvollversicherung wählen. Während sich der Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse nach dem Bruttoeinkommen richtet, sind die Beiträge in der privaten Krankenvollversicherung vom Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und den versicherten Leistungen des jeweiligen Tarifes abhängig. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse, bietet die private Krankenvollversicherung keine beitragsfreie Familienversicherung an.

Alle gesetzlich Versicherten haben die Möglichkeit, die bestehenden Lücken der gesetzlichen Krankenkassen durch private Zusatzversicherungen zu schließen.

Über folgende private Zusatzversicherungen sollte sich jeder gesetzlich Versicherte Gedanken machen:

  • • Stationäre Zusatzversicherung: Wahlarztbehandlung (Chefarzt, Spezialist, Koryphäe), gesonderte Unterbringung im 1- oder 2-Bettzimmer
  • • Zahnzusatzversicherung: Zahnersatz (Kronen, Implantate, Brücken, etc.) bis zu 90% Erstattung, professionelle Zahnreinigung
  • • Auslandsversicherung: auch außerhalb der EU umfangreicher Versicherungsschutz
  • • Krankentagegeld: keine finanziellen Einbußen bei längerer Arbeitsunfähigkeit

Berufsunfähigkeitsversicherung:

Jede fünfte Frau und jeder dritte Mann wird statistisch gesehen vor dem Rentenalter berufsunfähig.

Wer seinen Beruf in Folge eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr oder lediglich teilweise ausüben kann, gilt als berufsunfähig.

In diesem Fall schützt Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung vor dem finanziellen Ruin!

Tritt der ‚worst case‘ ein, erhält man von staatlicher Seite selbst mit durchschnittlichen Höchstsatz der Erwerbsminderungsrente lediglich 750,00 € monatlich – zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel.



Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung richten sich nach Höhe der versicherten Rente, dem Beruf, Eintrittsalter und Gesundheitszustand. Darüber hinaus ist das Bedingungswerk der einzelnen Gesellschaft genauestens zu beachten und eine persönliche Beratung unumgänglich.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV):

In Deutschland hat jeder Angestellte, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, die Möglichkeit, einen Teil seines Einkommens für die betriebliche Altersvorsorge aufzuwenden.

Bei der betrieblichen Altersvorsorge wird ein Sparbeitrag, welchen man selbst wählen und bestimmen kann, direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Weniger Brutto bedeutet gleichzeitig auch weniger Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Dies führt dazu, dass der Nettoaufwand deutlich geringer ist, als der Beitrag, der tatsächlich angespart wird.

Beispiel

Max Mustermann, 35 Jahre, verheiratet, keine Kinder, Bruttoeinkommen 2.500,00 € monatlich, Steuerklasse IV, Konfession katholisch:

100,00 € Sparbeitrag     =     Nettoverzicht von 51,89 €
150,00 € Sparbeitrag     =     Nettoverzicht von 78,10 €
200,00 € Sparbeitrag     =     Nettoverzicht von 104,29 €

Ihre Ansprechpartner:
Stefan Schaumburg & Florian Kramer
Telefon: 02103 - 9 10 33 42
E-Mail: info@schaumburg-kramer.de


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"Ich bin sehr zufrieden über die schnelle Reaktion - Antwort und die Vorschläge für die , von mir gewünschte, Rechtsschutzversicherung , die mir von Herrn Vorgerd zugesendet wurden. So konnte ich in kurzer Zeit zu meinem Antrag kommen, wo der gewünschte Versicherungsrahmen gegeben ist. Wenn die Versicherung dann, wenn ein Schadensfall eintritt, auch noch so schnell reagiert- dann habe ich einen Haupttreffer gelandet."

Privatkunde Marvin A.