
Betriebliche Altersvorsorge:
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) gehört zu den attraktivsten Formen der Altersvorsorge und kann ausschließlich von Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden.
Der Arbeitgeber ist hierbei verpflichtet, den Zugang zu einer betrieblichen Altersvorsorge zu ermöglichen. Am häufigsten wird hier die Direktversicherung/Entgeltumwandlung gewählt.
Im Gegensatz zu allen anderen Formen der privaten Altersvorsorge wird der Sparbeitrag nicht vom Arbeitnehmer selbst, sondern vom Arbeitgeber gezahlt und in der Gehaltsabrechnung berücksichtigt.
Der gewählte Sparbeitrag reduziert in vollem Umfang das monatliche Bruttoeinkommen. Aufgrund des dann niedrigeren Bruttoeinkommens fallen für den Arbeitnehmer deutlich weniger Steuer- und Sozialversicherungsabgaben (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) an.
Ein weiterer großer Vorteil der betrieblichen Altersvorsorge ist, dass im Alter zwischen einer Rentenzahlung oder einer vollständigen Kapitalauszahlung gewählt werden kann.

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Stefan Schaumburg &
Florian Kramer
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