Beamter


Als Beamter verändert sich bereits vor der Verbeamtung Einiges. Was ändert sich und was sollte ich bereits vor der Vereidigung alles wissen? Nach Abschluss der schulischen Ausbildung oder des Studiums geht es meist recht schnell und das Leben als Beamtenanwärter startet…

Krankenversicherung:

Mit Beginn der Ausbildung als Beamtenanwärter stellt sich für viele die Frage, was passiert mit meiner Krankenversicherung. Beamte haben grundsätzlich die Möglichkeit, zwischen einer gesetzlichen und privaten Krankenversicherung zu wählen. In der Regel macht hier eine Restkostenversicherung über die private Krankenversicherung Sinn, da bereits Beamtenanwärter Anspruch auf Beihilfe haben. Die Beihilfe übernimmt dabei mindestens 50% der Krankheitskosten, sodass lediglich der andere Teil dieses Zuschusses durch eine private Krankenversicherung abgesichert werden muss.

Wer sich für die gesetzliche Krankenkasse entscheidet, erhält keine Beteiligung durch den Dienstherrn und muss die monatlichen Beiträge ohne Zuschuss zu 100% tragen.

Dienstunfähigkeitsversicherung:

Der Schutz der Dienstunfähigkeitsversicherung ist unumgänglich, denn er schützt den Beamten davor, in existenzielle Finanznot zu geraten, wenn er „wegen seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) geworden ist“. (vgl. §26 Abs. 1 BRRG).

Zunächst muss zwischen dem Begriff der „Dienstunfähigkeit“ und „Berufsunfähigkeit“ unterschieden werden. Beamte werden nicht berufsunfähig, sondern vom Amtsarzt dienstunfähig geschrieben. Hierfür müssen deutlich weniger Voraussetzungen erfüllt werden, als bei einer normalen Berufsunfähigkeitsversicherung. Deshalb muss für Beamte zwingend die Klausel der „Dienstunfähigkeit“ in den Bedingungen hinterlegt sein.

Doch Achtung: Nur wenige Versicherer bieten eine solche Dienstunfähigkeitsklausel.

Aufgrund der geringeren Voraussetzungen, ist die Gefahr der Dienstunfähigkeit sogar deutlich größer als in anderen Berufen. Wichtig ist zu erwähnen, dass Beamte auf Widerruf und auf Probe im Falle der Dienstunfähigkeit keinerlei Leistungen durch ihren Dienstherrn zu erwarten haben.

Diensthaftpflichtversicherung:

Da im Gegensatz zu Arbeitnehmern Beamte für Schäden, die sie im Rahmen ihres Dienstverhältnisses verschulden, haften, gehört die Diensthaftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen eines Beamten. Haftbar ist der Beamte selbst — und zwar persönlich und unbegrenzt! Besonders Lehrer und Polizisten haben ein höheres Risiko als zunächst erwartet. Unfälle bei Klassenausflügen; Vernachlässigung der Aufsichtspflicht; Abhandenkommen von Dienstschlüsseln oder anderen zur Verfügen gestellten Arbeitsmitteln. Ähnlich wie die private Haftpflichtversicherung ist die Diensthaftpflichtversicherung eine Versicherung, die ein breit gefächertes Risiko zu einem überschaubaren Beitrag abdeckt.

Ihre Ansprechpartner:
Stefan Schaumburg & Florian Kramer
Telefon: 02103 - 9 10 33 42
E-Mail: info@schaumburg-kramer.de


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"Ich bin sehr zufrieden über die schnelle Reaktion - Antwort und die Vorschläge für die , von mir gewünschte, Rechtsschutzversicherung , die mir von Herrn Vorgerd zugesendet wurden. So konnte ich in kurzer Zeit zu meinem Antrag kommen, wo der gewünschte Versicherungsrahmen gegeben ist. Wenn die Versicherung dann, wenn ein Schadensfall eintritt, auch noch so schnell reagiert- dann habe ich einen Haupttreffer gelandet."

Privatkunde Marvin A.