
Kapitalbildende Lebens-/Rentenversicherung:
Die kapitalbildende Lebensversicherung bietet keine steuerlichen Vorteile, dafür aber eine hohe Flexibilität und bereits während der Ansparphase die Möglichkeit, jederzeit an das Angesparte zu kommen.
Bei der Kapitallebensversicherung wird die vereinbarte Versicherungssumme sowohl im Erlebensfall
als auch im Todesfall ausgezahlt.
Im Erlebensfall besteht die Möglichkeit, sich die Versicherungssumme als Einmalzahlung oder monatliche Rente auszahlen zu lassen.

Ihre Ansprechpartner:
Stefan Schaumburg &
Florian Kramer
Telefon: 02103 - 9 10 33 42
E-Mail: info@schaumburg-kramer.de